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   BVerwG, 21.01.1988 - 1 B 142.87   

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https://dejure.org/1988,7672
BVerwG, 21.01.1988 - 1 B 142.87 (https://dejure.org/1988,7672)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1988 - 1 B 142.87 (https://dejure.org/1988,7672)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1988 - 1 B 142.87 (https://dejure.org/1988,7672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84

    Ermessenseinschränkung bei Ausweisung - Schutz von Ehe und Familie - Verurteilung

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 1 B 142.87
    Ebenfalls geklärt in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist, daß bei ausländerrechtlichen Maßnahmen das öffentliche Interesse an der Entfernung des Ausländers nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips mit dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutz von Ehe und Familie abzuwägen ist und zwar auch im Hinblick auf die Belange der mit dem Ausländer im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen, einschließlich der Kinder, die mithin im Rahmen der Abwägung keine bloßen "Anhängsel" des Ausländers sind (Beschluß vom 17. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 61.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 104 mit weiteren Nachweiser).
  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 1 B 142.87
    Darüber hinaus ergibt sich aus der Beschwerdebegründung nicht, daß der Kläger diesbezügliche Beweisanträge bereits beim Berufungsgericht gestellt hat (vgl. Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161 mit weiteren Nachweisen; Beschluß vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 7 B 168.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 122).
  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 1 B 142.87
    Im Falle der Scheidung der Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen braucht freilich dem Familienschutz nach Art. 6 Abs. 1 GG im Hinblick auf hier lebende Kinder des Ausländers bei der gebotenen Ermessensabwägung für den vom Kläger erstrebten Daueraufenthalt in der Regel dann keine maßgebende Bedeutung beigemessen zu werden, wenn dem geschiedenen ausländischen Elternteil die Personensorge nicht zusteht und auch keine familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Kinde besteht, sondern die Beziehungen tatsächlich gering sind, sich insbesondere auf einen Restbestand von - nur in größeren zeitlichen Abständen zustehenden - Verkehrsrechten und Unterhaltspflichten beschränken (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - BVerwGE 48, 299 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]; Beschluß vom 2. Oktober 1986 - BVerwG 1 B 159.86 - ZfSH/SGB 1987, 263 ).
  • BVerwG, 29.04.1971 - I C 7.69

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Einwanderung

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 1 B 142.87
    Die Vorschriften des Ausländergesetzes über Einreise und Aufenthalt regeln auch die Einwanderung, so daß durch die Versagung oder Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Maßgabe des Ausländergesetzes eine Einwanderung verhindert, beendet oder sonst geordnet werden darf (BVerwGE 38, 90; Beschluß vom 26. August, 1980 - BVerwG 1 C 27.78 - BayVBl. 1980, 761; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 25. September 1986 - 2 BvR 955/86 - Kammerbeschluß - InfAuslR 1987, 37).
  • BVerwG, 23.10.1979 - 7 B 168.79

    Zweifel über die Förderungsvoraussetzung der Nichterhebung eines Schulgeldes

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 1 B 142.87
    Darüber hinaus ergibt sich aus der Beschwerdebegründung nicht, daß der Kläger diesbezügliche Beweisanträge bereits beim Berufungsgericht gestellt hat (vgl. Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161 mit weiteren Nachweisen; Beschluß vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 7 B 168.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 122).
  • BVerwG, 02.10.1986 - 1 B 159.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 1 B 142.87
    Im Falle der Scheidung der Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen braucht freilich dem Familienschutz nach Art. 6 Abs. 1 GG im Hinblick auf hier lebende Kinder des Ausländers bei der gebotenen Ermessensabwägung für den vom Kläger erstrebten Daueraufenthalt in der Regel dann keine maßgebende Bedeutung beigemessen zu werden, wenn dem geschiedenen ausländischen Elternteil die Personensorge nicht zusteht und auch keine familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Kinde besteht, sondern die Beziehungen tatsächlich gering sind, sich insbesondere auf einen Restbestand von - nur in größeren zeitlichen Abständen zustehenden - Verkehrsrechten und Unterhaltspflichten beschränken (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - BVerwGE 48, 299 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]; Beschluß vom 2. Oktober 1986 - BVerwG 1 B 159.86 - ZfSH/SGB 1987, 263 ).
  • BVerfG, 25.09.1986 - 2 BvR 955/86
    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 1 B 142.87
    Die Vorschriften des Ausländergesetzes über Einreise und Aufenthalt regeln auch die Einwanderung, so daß durch die Versagung oder Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Maßgabe des Ausländergesetzes eine Einwanderung verhindert, beendet oder sonst geordnet werden darf (BVerwGE 38, 90; Beschluß vom 26. August, 1980 - BVerwG 1 C 27.78 - BayVBl. 1980, 761; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 25. September 1986 - 2 BvR 955/86 - Kammerbeschluß - InfAuslR 1987, 37).
  • BVerwG, 15.05.1979 - 1 C 27.78

    Bewilligung des Armenrechts für ein Revisionsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 1 B 142.87
    Die Vorschriften des Ausländergesetzes über Einreise und Aufenthalt regeln auch die Einwanderung, so daß durch die Versagung oder Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Maßgabe des Ausländergesetzes eine Einwanderung verhindert, beendet oder sonst geordnet werden darf (BVerwGE 38, 90; Beschluß vom 26. August, 1980 - BVerwG 1 C 27.78 - BayVBl. 1980, 761; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 25. September 1986 - 2 BvR 955/86 - Kammerbeschluß - InfAuslR 1987, 37).
  • BVerfG, 21.07.1986 - 2 BvR 411/86
    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 1 B 142.87
    Das stimmt überein mit den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluß vom 21. Juli 1986 - 2 BvR 411/86 -).
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